AGB
Praeambel
FutureTalent ist eine Marke der FutureBrands GmbH, Cremon 11, 20457 Hamburg (nachfolgend „FutureTalent“). FutureTalent unterstuetzt kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstand) im Bereich Social-Media-Marketing, und zwar sowohl durch Beratung und Coaching (Aufbau eigener interner Kompetenzen beim Kunden) als auch durch die eigenstaendige Umsetzung von Marketing- und Recruiting-Massnahmen im Auftrag des Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen („AGB“) gelten fuer alle gegenwaertigen und zukuenftigen Vertraege, Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen FutureTalent und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdruecklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FutureTalent ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Nimmt FutureTalent auf ein Schreiben Bezug, das Geschaeftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthaelt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverstaendnis mit deren Geltung.
(3) Diese AGB gelten ausschliesslich gegenueber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer beziehungsweise als Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln. FutureTalent schliesst keine Vertraege mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von FutureTalent sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als bindend gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von FutureTalent schriftlich, per E-Mail oder in Textform (§ 126b BGB) annimmt, oder wenn FutureTalent eine vom Kunden erteilte Bestellung durch eine Auftragsbestaetigung in Textform bestaetigt. Massgeblich fuer Inhalt und Umfang der Leistung sind die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestaetigung genannten Leistungsbeschreibungen.
(3) Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrags beduerfen der Textform, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
§ 3 Leistungen von FutureTalent
(1) FutureTalent erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen: Beratung und Coaching zum Aufbau interner Social-Media- und Marketingkompetenzen (zum Beispiel im Rahmen der Masterclass), Konzeption und Umsetzung von organischem Social-Media-Content, Konzeption und Schaltung von Social-Media-Werbeanzeigen zur Neukundengewinnung und zum Azubi- beziehungsweise Mitarbeiter-Recruiting, sowie begleitende strategische Beratung zu Employer Branding und Markenaufbau.
(2) Der genaue Leistungsumfang, die Laufzeit sowie etwaige Meilensteine ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestaetigung. Nicht ausdruecklich vereinbarte Leistungen schuldet FutureTalent nicht.
(3) FutureTalent ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Dritte (zum Beispiel freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner) einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt FutureTalent alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugaenge, Materialien und Freigaben vollstaendig, rechtzeitig und unaufgefordert beziehungsweise auf erstes Anfordern zur Verfuegung.
(2) Verzoegert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollstaendig erbringt, bleibt der Verguetungsanspruch von FutureTalent hiervon unberuehrt. FutureTalent ist in diesem Fall berechtigt, vereinbarte Fristen angemessen zu verlaengern und einen dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bild-, Text- oder Videomaterial sowie Marken- und Kennzeichenrechte) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt FutureTalent von Anspruechen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
§ 5 Verguetung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestaetigung vereinbarte Verguetung. FutureTalent bietet je nach Leistung feste monatliche Paketpreise, einmalige Projektpreise sowie erfolgsbasierte Verguetungsmodelle (zum Beispiel im Bereich Recruiting) an; welches Modell gilt, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, zuzueglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist FutureTalent berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberuehrt.
(4) FutureTalent ist berechtigt, bei Dauerschuldverhaeltnissen (zum Beispiel monatlich laufenden Coaching- oder Betreuungsleistungen) im Voraus abzurechnen.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen zulaessig. Ein Zurueckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenanspruechen aus demselben Vertragsverhaeltnis zu.
§ 6 Erfolgsbasierte Leistungen
(1) Soweit FutureTalent und der Kunde eine erfolgsbasierte Verguetung vereinbaren (insbesondere im Bereich der Personalgewinnung), wird die massgebliche Erfolgsdefinition (zum Beispiel Vertragsunterzeichnung, Probezeitablauf oder eine vergleichbare, im Angebot definierte Groesse) im jeweiligen Angebot konkret festgelegt.
(2) FutureTalent schuldet im Rahmen erfolgsbasierter Leistungen die sorgfaeltige und fachgerechte Durchfuehrung der vereinbarten Massnahmen; ein bestimmter Erfolg (zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen) wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdruecklich schriftlich zugesichert wurde.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) FutureTalent raeumt dem Kunden an den im Rahmen der Auftragserfuellung erstellten Inhalten (zum Beispiel Grafiken, Texte, Videos, Werbeanzeigen) nach vollstaendiger Bezahlung der jeweils vereinbarten Verguetung ein einfaches, raeumlich und zeitlich unbeschraenktes Nutzungsrecht fuer den vertraglich vorgesehenen Zweck ein, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
(2) FutureTalent bleibt berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Arbeiten in allgemeiner, nicht kundenbezogen identifizierbarer Form zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall widerspricht.
(3) Soweit der Kunde selbst Vorlagen, Marken, Bild- oder Textmaterial zur Verfuegung stellt, verbleiben die Rechte hieran beim Kunden beziehungsweise dessen Rechteinhabern.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschaefts- und Betriebsgeheimnisse, Kennzahlen und interne Strategien) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchfuehrung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Verpflichtung gilt auch ueber das Ende des jeweiligen Vertragsverhaeltnisses hinaus fort.
§ 9 Laufzeit und Kuendigung
(1) Bei Vertraegen mit fortlaufender Leistungserbringung (zum Beispiel monatliche Betreuungs- oder Coaching-Vertraege) ergeben sich Laufzeit sowie Kuendigungsfristen aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestaetigung. Ist nichts anderes vereinbart, ist eine ordentliche Kuendigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform moeglich.
(2) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt fuer FutureTalent insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer faelligen Zahlung in Verzug bleibt.
(3) Projektbezogene Leistungen mit vereinbartem Leistungsumfang und Endtermin enden automatisch mit vollstaendiger Leistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kuendigung bedarf.
§ 10 Gewaehrleistung
(1) FutureTalent erbringt ihre Leistungen nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik und der Branchenpraxis im Bereich Social-Media-Marketing.
(2) Fuer Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsvorschriften. Der Kunde hat offensichtliche Maengel innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen; im Uebrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
(3) FutureTalent uebernimmt keine Gewaehr fuer den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Massnahmen (zum Beispiel eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Leads oder Bewerbungen), soweit ein solcher Erfolg nicht ausdruecklich schriftlich als Leistungsziel vereinbart wurde.
§ 11 Haftung
(1) FutureTalent haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsaetzlichen oder fahrlaessigen Pflichtverletzung von FutureTalent beruhen, sowie fuer sonstige Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung von FutureTalent oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfuellungsgehilfen von FutureTalent beruhen.
(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertrauen darf, ist die Haftung von FutureTalent der Hoehe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Uebrigen ist die Haftung von FutureTalent fuer leicht fahrlaessige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie fuer die Uebernahme einer Garantie bleibt unberuehrt.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Naehere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklaerung von FutureTalent. Soweit erforderlich, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO ab.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhaeltnis ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz von FutureTalent in Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am naechsten kommt.
